Alte Führerscheine - Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein ab Jahrgang 1953 und jünger notwendig

von Günter Cranz

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs

Diese Dokumente verlieren schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Als Nächstes sind die Geburtsjahrgänge 1971 und später an der Reihe:

Ihre rosa beziehungsweise grauen Papier-Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umgetauscht werden.

Nachdem zuerst Altführerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Juli 2022, anschließend die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 und aktuell die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 ihre Papierführerscheine umtauschen mussten, sind nun die Jahrgänge ab 1971 dran.

 

Umtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung

So funktioniert es:

Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

Zum Online-Antrag der Stadt Karlsruhe kommen Sie über den nachfolgenden Link

https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6008135

Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Über die Bearbeitungsgebühren erhalten Sie einen Abgabenbescheid.

Nach der Bearbeitung Ihres Antrages werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Den Führerschein kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.

 

 

Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Im Ausland können Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind. Auch die Verwarnung könnte zum Teil teurer ausfallen.

 

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Unabhängig davon, wann Sie Ihre Fahrprüfung abgelegt haben, gilt: Sie dürfen Pkw- und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren. Nur die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes wird auf 15 Jahre befristet - dann bekommen Sie einen neuen Scheckkarten-Führerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

 

Kosten

Für den Umtausch fallen Gebühren von zur Zeit 25,30 € an.

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